Vollständige Leistungsbeschreibung
Art, Umfang, Qualität und Ort der IKT-Dienstleistung sind eindeutig beschrieben.
IKT-Drittparteienrisiko · Vertragsanforderungen
DORA Art. 28 Abs. 2 definiert Mindestinhalte für Verträge mit IKT-Drittdienstleistern. Diese Seite strukturiert die Anforderungen in einen prüfbaren Klauselkatalog.
Art, Umfang, Qualität und Ort der IKT-Dienstleistung sind eindeutig beschrieben.
Informationssicherheitsmaßnahmen des Dienstleisters sind festgelegt inkl. Verschlüsselung, Zugriffsschutz und Patch-Management.
Der Dienstleister verpflichtet sich zur unverzüglichen Meldung von IKT-Vorfällen mit Auswirkung auf das Institut.
Das Institut oder beauftragte Dritte haben das Recht auf Vor-Ort-Prüfungen und Einsichtnahme in relevante Unterlagen.
Der Dienstleister muss wesentliche Unterauftragnehmer offenlegen. Änderungen bedürfen der Zustimmung.
Das Institut kann den Vertrag bei wesentlichen Änderungen, Sicherheitsverletzungen oder Kontrollverweigerung kündigen.