Art. 24
Testprogramm
Risikobasiertes Programm, unabhängige Durchführung, Priorisierung und Behebung festgestellter Mängel.
DORA · Kapitel IV
Vom risikobasierten Testprogramm über die operative Durchführung bis zu Findings, Retests und belastbaren Nachweisen nach Art. 24 bis 27.
Einordnung: Der Arbeitsraum unterstützt die praktische Umsetzung. Er ersetzt weder die institutsbezogene Risikoanalyse noch eine aufsichtsrechtliche Würdigung. Testumfang und Frequenz sind risikobasiert, proportional und anlassbezogen festzulegen.
Geschützter Testbetrieb
Die folgenden Einstiege arbeiten nach Anmeldung im aktiven Mandantenkontext. Diese öffentliche Methodik erzeugt selbst keine Testabdeckung, Kontrollwirksamkeit oder Institutsnachweise.
Mandantenobjekt
Programmverantwortung
Arbeitsprodukt
Versionierter Scope, Zeitraum, Methodik, Rollen und Freigabestatus
Mandantenobjekt
IKT-Risikofunktion und Asset-Owner
Arbeitsprodukt
Begründete Abdeckung kritischer Funktionen, Assets und Testarten mit ausgewiesenen Lücken
Mandantenobjekt
Testkoordination
Arbeitsprodukt
Kalender mit Frequenz, Triggern, Abhängigkeiten und verantworteten Terminen
Mandantenobjekt
Testverantwortung
Arbeitsprodukt
Freigegebene Testfälle mit Scope, Methode, Abbruchkriterien und Ergebnisstatus
Mandantenobjekt
Maßnahmen-Owner und Risikoentscheider
Arbeitsprodukt
Ursache, Risiko, Frist, Remediation, Retest und begründete Abschlussentscheidung
Mandantenobjekt
Kontroll-Owner und unabhängige Review-Funktion
Arbeitsprodukt
Herkunftsgesicherte Nachweise mit Reviewstatus und Bezug zu Testfall oder Finding
Regulatorische Struktur
Art. 24
Risikobasiertes Programm, unabhängige Durchführung, Priorisierung und Behebung festgestellter Mängel.
Art. 25
Angemessene Testmethoden; Systeme und Anwendungen für kritische oder wichtige Funktionen mindestens jährlich testen.
Art. 26
TLPT für von der zuständigen Behörde bestimmte Finanzunternehmen grundsätzlich mindestens alle drei Jahre.
Art. 27
Anforderungen an interne und externe Testende, Fachkunde, Unabhängigkeit, Versicherung und TIBER-EU-Bezug.
Art. 25 operationalisiert
Die Verordnung formuliert eine offene Liste angemessener Tests. Die folgende Arbeitsstruktur trennt Fragebögen und softwaregestützte Scans für eine eindeutige Zuordnung von Auftrag, Evidenz und Verantwortlichkeit; sie ist keine zusätzliche gesetzliche Taxonomie.
Technische Schwachstellen risikobasiert identifizieren, bewerten und bis zum Retest verfolgen.
Von außen sichtbare Angriffsflächen und öffentlich verfügbare Bedrohungsinformationen untersuchen.
Segmentierung, Exponierung, Konfiguration und wirksame Schutzmechanismen prüfen.
Sollvorgaben systematisch mit implementierten Kontrollen und belastbaren Nachweisen abgleichen.
Physische Zugänge, Standorte und technische Schutzvorkehrungen in den Testumfang einbeziehen.
Kontrollausgestaltung strukturiert erheben und Antworten durch geeignete Nachweise plausibilisieren.
Anwendungen, Komponenten und Konfigurationen mit geeigneten Werkzeugen untersuchen.
Soweit durchführbar sicherheitsrelevante Implementierungsfehler im Quellcode erkennen.
Realistische Störungen entlang kritischer oder wichtiger Funktionen und Abhängigkeiten durchspielen.
Zusammenspiel, Kapazität und Verhalten unter erwarteter sowie erhöhter Last validieren.
Geschäftsprozesse über Anwendungen, Schnittstellen, Datenflüsse und Drittdienstleister hinweg prüfen.
Technische Angriffspfade kontrolliert validieren; TLPT wird davon getrennt nach Art. 26 und 27 gesteuert.
Arbeitsprozess
Kritische oder wichtige Funktionen, IKT-Assets, Prozesse, Datenflüsse und Drittparteien aus Risikoanalyse und Abhängigkeitsmodell übernehmen.
Testziel, Methode, Frequenz, Trigger, Verantwortliche, Unabhängigkeit, Schutzmaßnahmen und Abnahmekriterien dokumentieren.
Produktionsrisiken begrenzen, Freigaben und Abbruchkriterien festlegen und alle Ergebnisse nachvollziehbar protokollieren.
Ursache, Auswirkung, Priorität, Eigentümer und Frist festhalten; wesentliche Lücken eskalieren und nachtesten.
Retest, Risikoentscheidung und Abschlussfreigabe verbinden und Erkenntnisse in Rahmenwerk, Kontrollen und nächste Planung zurückführen.
Management- und Prüfpfad
Eine Quote allein belegt keine angemessene Testabdeckung. Der Abschluss verbindet den versionierten Scope, die Risikobegründung, bekannte Lücken, Ergebnisse und offene Restrisiken mit einer verantworteten Entscheidung.
Entscheidungsakte
Mindestinhalt
Kritische oder wichtige Funktionen, IKT-Assets, Systeme, Anwendungen, Datenflüsse und relevante Drittparteien
Erforderliche Entscheidung
Abdeckung bestätigen oder Datenlücke beauftragen
Entscheidungsakte
Mindestinhalt
Kritikalität, Exponierung, Bedrohungen, Änderungen, Vorfälle und bisherige Testergebnisse
Erforderliche Entscheidung
Methode, Tiefe, Frequenz und Priorität festlegen
Entscheidungsakte
Mindestinhalt
Zuordnung von Funktionen und Assets zu Testfällen, Testarten, Terminen und verantwortlichen Rollen
Erforderliche Entscheidung
Lücke schließen, kompensieren oder begründet eskalieren
Entscheidungsakte
Mindestinhalt
Durchgeführte, ausgefallene und verschobene Tests sowie Findings, Ursachen, Fristen und Retests
Erforderliche Entscheidung
Remediation, Risikoakzeptanz oder weitere Prüfung entscheiden
Entscheidungsakte
Mindestinhalt
Bekannte Grenzen, offene Restrisiken, Lernpunkte und Änderungen für das Folgeprogramm
Erforderliche Entscheidung
Programmabschluss und nächste Planung dokumentiert freigeben